Gewährleistung 2018-05-30T15:41:57+00:00

Gewährleistung

Baureihe Quasar

1) CRS garantiert, dass alle Geräte gemäß den angegebenen technischen Merkmalen hergestellt werden und dass alle Geräte bei normaler Verwendung und Wartung für einen Zeitraum von zwei (2) Jahren ab Versanddatum frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind. Alle Reparaturen, die unter diese Garantie fallen, müssen im Werk von CRS oder in anderen von CRS bezeichneten Garantiereparaturwerkstätten von CRS durchgeführt werden, es sei denn, CRS weist ausdrücklich darauf hin, dass dieser Service an einem anderen Ort durchgeführt werden soll. Alle Mängel, die im Rahmen dieser Garantie festgestellt werden, sind CRS innerhalb von 8 Tagen nach ihrer Entdeckung per Telefax oder Einschreiben mitzuteilen (Art. 1490 BGB). Alle Arbeits- und Materialkosten werden von CRS getragen. Die Kosten der Fracht zum und vom Kunden oder die Reise-, Aufenthalts- und Aufenthaltskosten von CRS gehen zu Lasten des Kunden. Wenn festgestellt wird, dass entweder kein Fehler bei CRS vorliegt oder der zu reparierende Schaden durch Fahrlässigkeit des Kunden, seiner Vertreter, Mitarbeiter oder Kunden verursacht wurde, verpflichtet sich der Kunde, alle mit einer solchen Reparatur verbundenen Kosten zu tragen.
DIES IST DIE EINZIGE GARANTIE VON CRS, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND. ES GIBT KEINE ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN, DIE ÜBER DAS HIERIN ENTHALTENE GESICHT HINAUSGEHEN, EINSCHLIEßLICH DER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK IN ÜBEREINSTIMMUNG MIT ART. 1487 AND ART. 1488 DES ITALIENISCHEN ZIVILGESETZBUCHES BESCHRÄNKT SICH AUF DIE REPARATUR ODER DEN ERSATZ FEHLERHAFTER GERÄTE ODER TEILE.

2) Handbuch und Kundengarantiezertifikat. Im Rahmen dieser Garantie versteht und akzeptiert der Kunde alle Installations-, Betriebs- und Wartungsanforderungen und Vorsichtsmaßnahmen, die in der QUASAR 500 MANUAL, Version August 2006 oder neuer, aufgeführt sind. Der Kunde verpflichtet sich, eine Kopie dieses Garantiezertifikats mit allen Feldern der Registrierung umgehend per Einschreiben an CRS zurückzusenden. Andernfalls erlischt diese Garantie.

3) Missbrauch von Geräten. Missbrauch von Geräten. Der Kunde stimmt zu, dass jede Manipulation, Missbrauch oder Fahrlässigkeit bei der Handhabung, Verwendung oder Wartung der Geräte die Garantie nicht durchsetzbar macht. Es ist beabsichtigt, den Gebrauch und/oder die Installation des Geräts unter Verstoß gegen die in der QUASAR 500 MANUAL, Version August 2006 oder neuer, enthaltenen Bestimmungen zu „missbrauchen“. Darüber hinaus ist die Garantie nicht durchsetzbar, wenn der Kunde zu irgendeinem Zeitpunkt versucht, interne Änderungen an einer der Komponenten des Geräts vorzunehmen. ii) Das Seriennummernetikett wird entfernt oder entstellt. iii) Der Kunde gibt das Garantiezertifikat nicht zurück.

4) Haftungsbeschränkung. Der Kunde stimmt zu, dass in keinem Fall Ansprüche des Kunden, gleichgültig, ob es sich um gelieferte oder nicht gelieferte Materialien von CRS handelt und ob sie aus unerlaubter Handlung oder aus einem Vertrag resultieren, höher sind als der Kaufpreis der Produkte, für die solche Schäden geltend gemacht werden; und die Nichtmitteilung des Anspruchs an CRS innerhalb von acht (8) Kalendertagen nach seiner Entdeckung stellt einen Verzicht des Kunden auf alle Ansprüche in Bezug auf diese Geräte dar. In keinem Fall haftet CRS für besondere, indirekte oder Folgeschäden. Jegliche Ansprüche in Bezug auf fehlerhafte Produkte oder Garantieverletzungen müssen unverzüglich geltend gemacht werden und gelten für Produkte, die ordnungsgemäß verwendet, gelagert, angewendet und gewartet werden.
Diese Garantie unterliegt den Gesetzen Italiens und wird entsprechend ausgelegt. Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Auslegung, Ausführung und/oder Lösung dieser Garantie (oder anderer Dokumente im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung) ergeben, werden in italienischer Sprache geführt und ausschließlich durch das Trial Court of Milan entschieden. Das ordentliche Gericht von Mailand entscheidet die Streitigkeiten nach den Bestimmungen der italienischen Zivilprozessordnung.

Besondere Zulassung („Clausole vessatorie“)
Gemäß den Artikeln 1341 und 1342 des italienischen Bürgerlichen Gesetzbuches stimmt der Kunde den Bestimmungen der Artikel 1, 2, 3 und 4 dieses Garantiezertifikats ausdrücklich zu.

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